Ausländische Rentner, die mindestens ein halbes Jahr, aber nicht ständig in Portugal leben, können von der Einkommensteuer befreit werden. (…) Die Regelung, die in diesem Monat in Kraft tritt, gilt zunächst für 10 Jahre.
Bedingung für die Freistellung ist, dass die betreffenden Pensionäre und Rentner ihren Pensions- bzw. Rentenanspruch nicht in Portugal erwirtschaftet haben und ihre Steuern in einem Land zahlen, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungs-Abkommen unterhält. Wer dies erfüllt, kann in Portugal das aus dem Ausland kommende Altersruhegeld steuerfrei beziehen. Im Fall von Freiberuflern gilt dies auch für Dividenden, Kapitalerträge, Zinsen oder andere Einkünfte aus dem Ausland. Verfügt ein Rentner aber zusätzlich über in Portugal erworbenes Einkommen aus Arbeit oder Kapitalanlagen, so muss er dafür an den portugiesischen Fiskus einen einheitlichen Satz von zwanzig Prozent Steuern abführen.
Mit der rentnerfreundlichen Novelle möchte die Regierung das Land für gut situierte Senioren aus dem Ausland attraktiver machen.
Auszug aus: Henrietta Bilawer: Steueroase Portugal", in „Algarvevida“ 01/2013
hjh
Steuerfreiheit für Rentner-Residenten
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