Bisher wurden Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen an Touristen im Vergleich zu Einkommen aus Langzeitvermietungen steuerlich privilegiert. Im Rahmen der Einkommensteuer wurden bisher nur 15 % des Einkommens beim Alojamento Local besteuert, wenn man die sogenannte vereinfachte Buchführung wählte.
Im Steuerjahr 2017 sollen hingegen 35 % des Einkommens besteuert werden, sodass nur 65 % des Einkommens steuerfrei bleiben. Es soll somit zu einer Angleichung der Steuerlast bei Mieteinnahmen aus Kurzzeitvermietungen und Langzeitvermietungen kommen. Der Steuerpflichtige soll außerdem die Wahl haben, seine Einkünfte auf dem Alojamento Local (Einkommenskategorie B) wie Einkommen aus einer Langzeitvermietung (Einkommenskategorie F) zu versteuern. Letztes wird nur für Personen ratsam, die ein niedriges Jahreseinkommen haben.
Anwaltskanzlei Dr. Rathenau & Kollegen, http://www.anwalt-portugal.de
Aus „entdecken sie algarve“, Heft 12/2016
hjh
Die Besteuerung von Mieteinnahmen aus Alojamento Local
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