Steueridentifikaktionsnummer und Wohnsitz: Vorsicht!

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hjh
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Steueridentifikaktionsnummer und Wohnsitz: Vorsicht!

Beitrag von hjh » 01.05.2013, 20:02

Sie haben doch auch eine „Numero identificação fiscal“ der „Direcção Geral dos Impostos“. Egal ob Sie auf den Azoren als Resident leben oder in Deutschland und hier ein Ferienhaus haben. Die NIF kennen Sie vielleicht auswendig, denn beim Einkaufen wird man oft danach gefragt. Zumindest haben Sie das Kärtchen immer dabei.

Nun lese ich in der Zeitschrift „Entdecken Sie Algarve“ Heft 4/13 einen interessanten Artikel der Antwaltskanzlei Dr. Rathenau & Kollegen, www.anwalt-portugal.de. Ich zitieree daraus:

„…Die Steueridentifikaktionsnummer, die aus neun Ziffern besteht, ist stets an den Wohnsitz gekoppelt. Hier ist ab sofort besondere Vorsicht geboten. Dieser Wohnsitz muss nämlich mit dem Ort übereinstimmen, an dem die Person 183 Jahre im Kalenderjahr faktisch ansässig ist. Wer sich demnach die meiste Zeit in Deutschland im Jahr aufhält, muss dem portugiesischen Fiskus seine Anschrift in Deutschland mitteilen. (…)
Wer vor dem portugiesischen Fiskus einen portugiesischen Wohnsitz angegeben hat, gilt als in Portugal steuerlich ansässig. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass er sein gesamtes weltweit erzieltes Einkommen in Portugal versteuern muss. (…) Ein Rentner, der in Deutschland Rente bezieht, hat daher seine Rente grundsätzlich in Portugal zu versteuern. Es gibt viele Deutsche, die ihre Steuererklärung in Deutschland abgeben, obwohl sie laut der Datenbank des portugiesischen Fiskus in Portugal gewöhnlich ansässig sind. Allein dieser Umstand begründet die Gefahr, dass der Fiskus gegen diese Personen vorgeht. (…)
Es kommt ständig vor, dass Personen ihren steuerlichen Wohnsitz ändern und den Fiskus davon nicht in Kenntnis setzen. Ein klassisches Beispiel betrifft die Rückkehr nach Deutschland nach dem Verkauf der portugiesischen Immobilie. Trotzdem wird der portugiesische steuerliche Wohnsitz in der Datenbank des Fiskus beibehalten. Die Aufforderung des Finanzamtes, eine Steuererklärung infolge des Immobilienverkaufes abzugeben, wird an die alte (faktisch nicht mehr vorhandene) Steueranschrift gesendet. Da die Schreiben des Fiskus den Steuerpflichtigen nicht mehr erreichen, setzt der Fiskus die zu zahlende Steuer von Amts wegen fest. (…) Nach einigen Monaten oder Jahren bittet der hiesige Fiskus im Wege der Rechtshilfe das deutsche Finanzamt um Unterstützung bei der Ermittlung des deutschen Wohnsitzes des Steuerpflichtigen. Die Steuerschuld hat sich mittlerweile infolge der Verfahrenskosten und Zinsen verdoppelt. Kann der Steuerpflichtige vortragen, dass er die Schreiben des portugiesischen Fiskus nicht erhalten hat? Die Antwort lautet: Nein. Laut Gesetz kann sich der Steuerpflichtige nicht auf die Änderung des Wohnsitzes berufen (…)
Also, liebe Residenzen und Ferienhausbesitzer: Bereiten Sie sich steuerlich keine Schwierigkeiten und beachten Sie die hiesigen Vorschriften!
hjh

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