Seit einigen Jahren schon müssen Ferienhäuser zertifiziert werden. Dies ist bei fast allen inzwischen auch geschehen. Obwohl dies oft sehr penibel geschah.
An einem Beispiel, das für alle „Beherberger“ gilt, sei es demonstriert:
1 - Die örtlichen Beherbergungsbetriebe müssen außerhalb, direkt neben dem Haupteingang, eine Identifikationstafel anbringen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden muss: sie muss dem Muster in Anhang IV der vorliegenden Verordnung entsprechen.
2 - Das Typenschild der örtlichen Beherbergungsbetriebe ist aus transparentem Acryl-Material, extrudiert und geschliffen, 10 mm dick und hat die folgenden Eigenschaften
a) Größe 20 cm x 20 cm;
b) Font Neue Helvetica, Farbe grau (Pantone 431);
c) Anbringung in einer Entfernung von 50 mm von der Wand durch Schrauben aus rostfreiem Stahl in jeder Ecke von 8 mm Durchmesser und 60 mm Länge.
Auch ein Beschwerdebuch in portugiesischer Sprache muss geführt werden.
Die neue Verordnung verlangt auch, dass die Inhaber von lokalen Beherbergungsbetrieben, also auch von allen Ferienhäusern, der Regionaldirektion für Tourismus berichtspflichtig sind. Mitgeteilt werden muss u.a. die Anzahl der Gäste und deren Herkunft. Diese Statistiken seien für den Tourismussektor wichtig.
Quelle: http://www.azores.gov.pt/JO/Serie+I/201 ... e+2013.htm
hjh
Ab 1. Januar: Gäste in Ferienhäusern meldepflichtig
Re: Ab 1. Januar: Gäste in Ferienhäusern meldepflichtig
Hier das "sehr attraktiv gestaltete" Typenschild, das zukünftig an jedem Ferienhaus angebracht sein muss.
hjh
hjh
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Re: Ab 1. Januar: Gäste in Ferienhäusern meldepflichtig
Puh! Das mit dem beschwerdebuch in portugiesisch ist ja für den besucher aus anderssprachigen ländern eine beachtliche hürde.
- Besteht denn für mich als bewohner einer ferienwohnung eine eintragspflicht?
- Darf ich nur beschwerden verfassen, oder auch lob verteilen?
- Ist es eine ordnungswidrigkeit, wenn ich mich auf deutsch beschwere (oder lobe)?
- gibt es solche beschwerdebücher auch für beschwerden über mangelhafte öffentliche einrichtungen?
Eine anregung für die zuständigen behörden könnte sein, einmal im jahr im rahmen einer abendveranstaltung aus den beschwerdebüchern vorzulesen. Zum ansporn wird dann im rahmen dieser veranstaltung der beherbungsbetrieb des jahres gewählt.
Wir sehen: es gibt noch viel zu tun ... wir müssen nur noch jemanden finden, der es macht
Liebe grüße
Nomos
- Besteht denn für mich als bewohner einer ferienwohnung eine eintragspflicht?
- Darf ich nur beschwerden verfassen, oder auch lob verteilen?
- Ist es eine ordnungswidrigkeit, wenn ich mich auf deutsch beschwere (oder lobe)?
- gibt es solche beschwerdebücher auch für beschwerden über mangelhafte öffentliche einrichtungen?
Eine anregung für die zuständigen behörden könnte sein, einmal im jahr im rahmen einer abendveranstaltung aus den beschwerdebüchern vorzulesen. Zum ansporn wird dann im rahmen dieser veranstaltung der beherbungsbetrieb des jahres gewählt.
Wir sehen: es gibt noch viel zu tun ... wir müssen nur noch jemanden finden, der es macht
Liebe grüße
Nomos
Re: Ab 1. Januar: Gäste in Ferienhäusern meldepflichtig
Eine Beschwerde in diesen Büchern wird wie eine Anzeige behandelt!
Re: Ab 1. Januar: Gäste in Ferienhäusern meldepflichtig
Hmmm, nun ja. Aber das verfahren ist ja anscheinend recht verwaltungsaufwendig. Wie gelangt der inhalt eines solchen beschwerdebuches denn zur entsprechenden behörde? Muss der beherbergungsbetrieb das buch dort anliefern? Wenn ja, was passiert während der zeit, wo es dann nicht vor ort für beschwerdeeinträge zur verfügung steht?
Oder aber schickt die behörde turnusmäßig jemanden vorbei, um die bücher einzusehen?
Aber gut: wenn das verfahren den gewünschten erfolg bringt, dann sind alle beteiligten bestimmt glänzend gelaunt.
Hofft inständig
Nomos
Oder aber schickt die behörde turnusmäßig jemanden vorbei, um die bücher einzusehen?
Aber gut: wenn das verfahren den gewünschten erfolg bringt, dann sind alle beteiligten bestimmt glänzend gelaunt.
Hofft inständig
Nomos
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