Polizei durchsucht Ferienhaus nach Beschwerdebuch
Verfasst: 17.05.2014, 08:14
Es ist schon allerhand, was portugiesische Gesetzgeber den Ferienhausbesitzern zumuten. Und insbesondere den Deutschsprechenden, die manchmal Schwierigkeiten haben, sich in die portugiesischen Verordnungstexte und Ausstattungswünsche einzuarbeiten.
Und es dauerte auch bei mir einige Zeit, bis alles in Ordnung war. Dennoch gab es einiges zu bemängeln. Mal fehlte Jod im Arzneischrank, mal war das Salbenverbrauchsdatum abgelaufen, mal war der Feuerlöscher eine Nummer zu klein, mal musste eine Verdunklung zusätzlich zum Vorhang her.
Nun glaubte ich ziemlich gesetzestreuer Mann, alles habe seine Ordnung. Doch weit gefehlt: Zweimal wurde die Policia Municipal zu mir rausgeschickt, um zu kontrollieren, ob endlich der neue Feuerlöscher nicht in der Vorratskammer, sondern in der Küche hänge und ob das rote Beschwerdebuch nun angeschafft sei. Zum Glück war ich nie anwesend. Doch mein Nachbar, der einen Hausschlüssel hat, ließ sie rein. Sie suchten vergeblich nach dem roten DIN-A-4-Buch. Ob sie wohl einen Durchsuchungsbefehl hatten?
Ich habe viele Bekannte und auch Portugiesen gefragt: „Wo kann ich das Buch kaufen?“ Ich habe die verschiedensten Auskünfte erhalten, doch keine stimmte. Ich habe noch niemanden gesprochen, der tatsächlich eines besaß.
Schließlich las ich: Man muss sein Ferienhaus, also sein Vermietungsgewerbe, erst beim Finanzamt anmelden!
Tatsächlich, so war es. Dummerweise hatte ich nicht die berühmte Contribuinte-, also Steuernummer meiner Frau dabei. „Gemeinsames Haus, gemeinsames Gewerbe“ verlangte die Angestellte. Und die Câmara verlegte versehentlich mein Haus kurzerhand von einer „Canada dos Arrifes“ in eine „Rua dos Arrifes“. Da half keine Versicherung, es sei eine „Canada“: Der „Rua“-Irrtum wurde auch beim Finanzamt besiegelt.
Am nächsten Tag bin ich dann mit der Contribuinte-Nummer meiner Frau nochmals hin. Die Halle war voller wartender Menschen. Laut meiner „Senha“, meines Nummernzettels, waren zehn Personen vor mir. Das dauerte. Doch jetzt endlich konnte ich das „Gewerbe“ anmelden.
Dann zur Industrie- und Handelskammer. Dort soll es das berühmte Buch geben. Anmeldung, Besucherausweis erhalten, Büro sogar gefunden.
„Haben Sie vom Finanzamt eine Bescheinigung über den Beginn Ihres Unternehmens?“ Ich: „Woher soll das Finanzamt das denn wissen? Nehmen Sie doch den heutigen Tag, denn heute wurde mein Gewerbe beim Finanzamt eingetragen.“ – „Nein, das reicht nicht, Sie brauchen dazu eine eigene Bescheinigung.“
Zurück zum Finanzamt. Wieder zehn Personen vor mir. Und wieder lange Wartezeit. „Nehmen wir einfach den ersten dieses Monats“, meinte die Angestellte. Und als sie die Höhe meiner geschätzten Jahreseinnahmen vernahm, meinte sie: „Nein, die IVA, die Mehrwertsteuer brauchen Sie nicht zu erheben. Aber Sie brauchen natürlich über alle Einnahmen für uns einen Quittungsbeleg. Steuern brauchen Sie aber nur zu zahlen, wenn Sie im Jahr mehr als 10.000 Euro einnehmen.“ Na, da hatte ich aber Glück.
Inzwischen war es zu spät geworden, mein rotes Buch in Empfang zu nehmen. Also am Folgetag nochmals in die Stadt zur Handelskammer. „Das Buch kostet 19.50 €, zusammen mit dem Quittungsblock sind es zwischen 30 und 40 Euro. Eine Kasse habe ich aber nicht hier. Sie müssen mit einem Scheck bezahlen, den ich weitergebe.“ - „Ach Gott, auch das noch. Mit einem Scheck habe ich doch schon Ewigkeiten nicht mehr bezahlt!“ Also bekam ich mein rotes Buch immer noch nicht. Ich glaube, die Chinesen hatten damals ihr "rotes Buch" unter Mao leichter bekommen.
Zum Glück habe ich einen azorianischen Bekannten, der meine Unterlagen bekam, für mich das Buch abholte und mir brachte. Allerdings würde noch der Quittungsblock fehlen, auf dem ich meine Mieten quittieren solle. Wobei doch bei mir sämtliche Mieten aufs Konto überwiesen werden. Zumal ich in Deutschland bin, wenn ich vermiete. Wie das Amt sich das wohl vorstellt!
Doch jetzt bin ich stolzer Besitzer eines roten Beschwerdebuches.
In meinem Ferienhaus habe ich allerdings ein „gelbes Buch“, einen gelben Ordner, in dem meine lieben Gäste hineinschreiben, wie gut es ihnen in meinem Hause gefallen hat. Ich versichere: Alle Einträge waren bisher positiv und in aller Regel voll des Lobes. Und in deutscher Sprache.
Das rote Buch wurde mir persönlich mit einem amtlichen Eintrag gewidmet. Dann enthält es auf einer Doppelseite die Adressen der Stellen, an die man seine Beschwerde senden kann und anschließend einheitliche Beschwerdeseiten mit Durchschrift, auf denen zweisprachig portugiesisch und englisch der Kläger, der Adressat und der Grund der Klage eingetragen werden sollen.
Vor Jahren habe ich mich einmal auf einer solchen Seite gegen ein unmögliches Verhalten der wohl über jede Kritik erhabenen Fluggesellschaft SATA beklagt. Eine Resonanz darauf hörte ich nie.
Meine nächste Klage erhebe ich dann gegen die Stelle, die das Beschwerdebuch erfunden hat, um es mit ausgefeilter Bürokratie und für teures Geld zu vertreiben. Denn das rote Buch wurde für mich zum „roten Tuch“.
hjh
Und es dauerte auch bei mir einige Zeit, bis alles in Ordnung war. Dennoch gab es einiges zu bemängeln. Mal fehlte Jod im Arzneischrank, mal war das Salbenverbrauchsdatum abgelaufen, mal war der Feuerlöscher eine Nummer zu klein, mal musste eine Verdunklung zusätzlich zum Vorhang her.
Nun glaubte ich ziemlich gesetzestreuer Mann, alles habe seine Ordnung. Doch weit gefehlt: Zweimal wurde die Policia Municipal zu mir rausgeschickt, um zu kontrollieren, ob endlich der neue Feuerlöscher nicht in der Vorratskammer, sondern in der Küche hänge und ob das rote Beschwerdebuch nun angeschafft sei. Zum Glück war ich nie anwesend. Doch mein Nachbar, der einen Hausschlüssel hat, ließ sie rein. Sie suchten vergeblich nach dem roten DIN-A-4-Buch. Ob sie wohl einen Durchsuchungsbefehl hatten?
Ich habe viele Bekannte und auch Portugiesen gefragt: „Wo kann ich das Buch kaufen?“ Ich habe die verschiedensten Auskünfte erhalten, doch keine stimmte. Ich habe noch niemanden gesprochen, der tatsächlich eines besaß.
Schließlich las ich: Man muss sein Ferienhaus, also sein Vermietungsgewerbe, erst beim Finanzamt anmelden!
Tatsächlich, so war es. Dummerweise hatte ich nicht die berühmte Contribuinte-, also Steuernummer meiner Frau dabei. „Gemeinsames Haus, gemeinsames Gewerbe“ verlangte die Angestellte. Und die Câmara verlegte versehentlich mein Haus kurzerhand von einer „Canada dos Arrifes“ in eine „Rua dos Arrifes“. Da half keine Versicherung, es sei eine „Canada“: Der „Rua“-Irrtum wurde auch beim Finanzamt besiegelt.
Am nächsten Tag bin ich dann mit der Contribuinte-Nummer meiner Frau nochmals hin. Die Halle war voller wartender Menschen. Laut meiner „Senha“, meines Nummernzettels, waren zehn Personen vor mir. Das dauerte. Doch jetzt endlich konnte ich das „Gewerbe“ anmelden.
Dann zur Industrie- und Handelskammer. Dort soll es das berühmte Buch geben. Anmeldung, Besucherausweis erhalten, Büro sogar gefunden.
„Haben Sie vom Finanzamt eine Bescheinigung über den Beginn Ihres Unternehmens?“ Ich: „Woher soll das Finanzamt das denn wissen? Nehmen Sie doch den heutigen Tag, denn heute wurde mein Gewerbe beim Finanzamt eingetragen.“ – „Nein, das reicht nicht, Sie brauchen dazu eine eigene Bescheinigung.“
Zurück zum Finanzamt. Wieder zehn Personen vor mir. Und wieder lange Wartezeit. „Nehmen wir einfach den ersten dieses Monats“, meinte die Angestellte. Und als sie die Höhe meiner geschätzten Jahreseinnahmen vernahm, meinte sie: „Nein, die IVA, die Mehrwertsteuer brauchen Sie nicht zu erheben. Aber Sie brauchen natürlich über alle Einnahmen für uns einen Quittungsbeleg. Steuern brauchen Sie aber nur zu zahlen, wenn Sie im Jahr mehr als 10.000 Euro einnehmen.“ Na, da hatte ich aber Glück.
Inzwischen war es zu spät geworden, mein rotes Buch in Empfang zu nehmen. Also am Folgetag nochmals in die Stadt zur Handelskammer. „Das Buch kostet 19.50 €, zusammen mit dem Quittungsblock sind es zwischen 30 und 40 Euro. Eine Kasse habe ich aber nicht hier. Sie müssen mit einem Scheck bezahlen, den ich weitergebe.“ - „Ach Gott, auch das noch. Mit einem Scheck habe ich doch schon Ewigkeiten nicht mehr bezahlt!“ Also bekam ich mein rotes Buch immer noch nicht. Ich glaube, die Chinesen hatten damals ihr "rotes Buch" unter Mao leichter bekommen.
Zum Glück habe ich einen azorianischen Bekannten, der meine Unterlagen bekam, für mich das Buch abholte und mir brachte. Allerdings würde noch der Quittungsblock fehlen, auf dem ich meine Mieten quittieren solle. Wobei doch bei mir sämtliche Mieten aufs Konto überwiesen werden. Zumal ich in Deutschland bin, wenn ich vermiete. Wie das Amt sich das wohl vorstellt!
Doch jetzt bin ich stolzer Besitzer eines roten Beschwerdebuches.
In meinem Ferienhaus habe ich allerdings ein „gelbes Buch“, einen gelben Ordner, in dem meine lieben Gäste hineinschreiben, wie gut es ihnen in meinem Hause gefallen hat. Ich versichere: Alle Einträge waren bisher positiv und in aller Regel voll des Lobes. Und in deutscher Sprache.
Das rote Buch wurde mir persönlich mit einem amtlichen Eintrag gewidmet. Dann enthält es auf einer Doppelseite die Adressen der Stellen, an die man seine Beschwerde senden kann und anschließend einheitliche Beschwerdeseiten mit Durchschrift, auf denen zweisprachig portugiesisch und englisch der Kläger, der Adressat und der Grund der Klage eingetragen werden sollen.
Vor Jahren habe ich mich einmal auf einer solchen Seite gegen ein unmögliches Verhalten der wohl über jede Kritik erhabenen Fluggesellschaft SATA beklagt. Eine Resonanz darauf hörte ich nie.
Meine nächste Klage erhebe ich dann gegen die Stelle, die das Beschwerdebuch erfunden hat, um es mit ausgefeilter Bürokratie und für teures Geld zu vertreiben. Denn das rote Buch wurde für mich zum „roten Tuch“.
hjh